ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für den Verkauf von Smart-Home- und Beleuchtungskomponenten sowie die damit verbundene Montage und Konfiguration (auch Programmierung genannt) durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN). Die Montage und der Anschluss der Komponenten erfolgen im Rahmen der Nebenrechte des Handelsgewerbes (§ 32 GewO) als Elektrofachkraft. Angebote des AN sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
2. Zahlungsbedingungen & Materialbeschaffung
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (Zahlungseingang auf dem Konto des AN).
  • Der AN behält sich das Recht vor, Materialbestellungen erst nach vollständigem Zahlungseingang der Materialkosten (Vorauskasse) zu tätigen. Lieferfristen verschieben sich entsprechend bei verspätetem Zahlungseingang.
  • Ungeachtet eines etwaigen vorzeitigen Ausführungsbeginns gemäß FAGG erfolgt die verbindliche Materialbestellung durch den AN ausnahmslos erst nach vollständigem Zahlungseingang der Materialkosten auf dem Konto des AN. Hierdurch bedingte Verschiebungen der Liefertermine gehen zu Lasten des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden & Infrastruktur
  • Vorbereitungen: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle geforderten Vorbereitungen (z. B. Verlegung spezifischer Kabel/Leitungen) durch einen vom Kunden beauftragten, konzessionierten Elektroinstallationsbetrieb fachgerecht abgeschlossen sind.
  • Haftung bei Verzug: Bei Nichterfüllung dieser Vorbereitungen haftet der AN nicht für daraus resultierende Verzögerungen im Baufortschritt. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Voraussetzungen auf eigene Kosten unverzüglich herzustellen.
  • Prüfpflicht: Der Kunde hat zu prüfen, ob die vom AN erstellten Ausführungspläne und die Angebotslegung seinen Anforderungen und Wünschen entsprechen. Spätere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
4. Elektrotechnische Ausführung und Abnahme (Prüfbefund)
  • Schnittstelle zur Gesamtanlage: Die Leistungen des AN erfolgen als Elektrofachkraft und umfassen die Montage sowie den Anschluss der Komponenten ausschließlich an die bauseits vorbereiteten Auslässen außerhalb des Hauptstromverteilers. Der AN weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Änderung oder Erweiterung an einer elektrischen Anlage gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften (insbes. ÖVE/ÖNORM E 8101) einer messtechnischen Überprüfung und Dokumentation bedarf.
  • Verantwortung des Kunden: Da der AN keine Arbeiten an der Niederspannungshauptverteilung vornimmt und die Gesamtanlage nicht errichtet hat, obliegt die Durchführung der verpflichtenden Schlussprüfung (Erstellung eines Prüfbefundes/Anlagenbuches) dem vom Kunden beauftragten, konzessionierten Elektrofachbetrieb.
  • Inbetriebnahme-Voraussetzung: Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die finale Aufschaltung im Verteiler und die elektrotechnische Gesamtabnahme durch seinen Elektriker erfolgt, bevor die Anlage dauerhaft in Betrieb genommen wird.
  • Haftungsausschluss: Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften elektrotechnischen Endprüfung durch Dritte resultieren.
 
5. Inbetriebnahme & Technische Voraussetzungen
  • Schnittstellen: Zur Inbetriebnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass der Hauptstromverteiler und die Netzwerktechnik so weit vorbereitet sind, dass die Komponenten des AN betrieben werden können.
  • Konnektivität: Eine stabile Internetanbindung ist vom Kunden auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der AN haftet nicht für Funktionsstörungen, die durch mangelhafte Netzwerk- oder Internetverfügbarkeit entstehen.
6. Leistungsumfang: Grundkonfiguration vs. Sonderlogik
  • Grundkonfiguration: Sofern eine Grundkonfiguration beauftragt, wird nach Loxone-Standard eine Grundkonfiguration erstellt welche die Standardfunktionen zur Betriebsbereitschaft umfasst. Spezielle Sonderlogiken oder individuelle Konfigurationswünsche sind nicht enthalten.
  • Zusatzaufwand: Sonderwünsche werden nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand laut dem aktuell gültigen Stundensatz des AN gesondert in Rechnung gestellt.
7. Abnahme, Optimierung & Fernzugriff
  • Abnahme: Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Inbetriebnahme. Eine Ingebrauchnahme der Anlage gilt als Abnahme.
  • Optimierungphase: Nach Abnahme erfolgt, soforn nicht anders schriftlich vereinbart, eine 14-tägige Phase für geringfügige Parameter-Anpassungen (z. B. Zeitwerte) via Fernzugriff.
  • Fernzugriff: Diese Serviceleistung setzt einen vom Kunden gewährten Fernzugriff sowie eine funktionierende Internetverbindung voraus.
  • Vor-Ort-Service: Ist ein Vor-Ort-Einsatz für Anpassungen gewünscht oder aufgrund fehlender Konnektivität nötig, werden Anfahrtspauschale und Arbeitszeit gesondert verrechnet.
8. Haftungsausschluss & Drittgeräte
  • Haftungsbeschränkung: Der AN haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Drittgeräte: Für Schäden, erhöhten Verschleiß oder verkürzte Wartungsintervalle an Fremdsystemen (z. B. Heizung, Klima, PV), die durch die Ansteuerung entstehen, ist die Haftung des AN ausgeschlossen. Der Kunde prüft die Zulässigkeit der Ansteuerung vorab beim jeweiligen Gerätehersteller.
  • Software-Updates: Der AN haftet nicht für Funktionsstörungen, Inkompatibilitäten oder Logikfehler, die durch Software-, Firmware- oder App-Updates entstehen, unabhängig davon, ob diese vom Kunden manuell angestoßen wurden oder automatisch durch das System erfolgten. Die Behebung solcher Fehler ist kostenpflichtig und nicht Teil der Gewährleistung.
9. Geistiges Eigentum & System-Übergabe
  • Urheberrecht: Sämtliche vom AN erstellten Sonderlösungen (Programmierungen, Logiken, Visualisierungen und Planungsunterlagen) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers (AN). Dem Kunden wird ein nicht exklusives Nutzungsrecht ausschließlich für das im Vertrag genannte Objekt eingeräumt.
  • System-Übergabe-Paket: Die Herausgabe der bearbeitbaren Projektdaten und des Admin-Kennworts erfolgt nur gegen Beauftragung des „System-Übergabe-Pakets“. Die Kosten hierfür betragen 6 % der Netto-Gesamtauftragssumme, jedoch mindestens € 350 und maximal € 2450 zzgl. USt. Dieses Paket gilt den Aufwand für die technische Dokumentation des Ist-Standes zum Zeitpunkt der Übergabe, die Archivierung sowie die Bereitstellung der Daten ab.
  • Support-Ende: Mit Übergabe der Admin-Daten endet jeglicher Anspruch auf kostenlosen Support der die Loxone Config betrifft. Zukünftige Fehlerbehebungen werden, aufgrund des notwendigen Prüfaufwands durch mögliche Fremdeingriffe, gesondert nach Aufwand verrechnet.
  • Haftungs- und Gewährleistungsschnitt: Mit der Übergabe der Administrator-Zugangsdaten bzw. der bearbeitbaren Projektdaten erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung des AN für die Funktionsfähigkeit der Software-Konfiguration sowie für daraus resultierende Schäden an der Hardware oder Drittsystemen. Dies begründet sich durch die ab diesem Zeitpunkt für den AN nicht mehr kontrollierbaren Eingriffsmöglichkeiten durch den Kunden oder Dritte.
  • Betriebseinstellung: Im Falle einer dauerhaften Betriebseinstellung des AN werden die projektspezifischen Zugangsdaten dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Vervielfältigung & Weitergabe: Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Programmierlogiken an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AN untersagt.
12. Service-Abonnement (Wartung & Support)
  • Vertragsgegenstand: Der AN bietet optionale Service-Abonnements an. Der spezifische Leistungsumfang (z.B. Stundenkontingente, priorisierter Support, regelmäßige Backups) ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Angebot.
  • Laufzeit & Kündigung: Das Abo wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nicht verbrauchte Stundenkontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Abrechnung: Die Abo-Gebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten. Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, werden zum jeweils gültigen Stundensatz des AN verrechnet.
 
12. Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt &
  • Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantiezusagen der Hersteller werden an den Kunden weitergegeben. In diesen Fällen erfolgt die Abwicklung der Garantieansprüche primär direkt mit dem jeweiligen Hersteller; der AN unterstützt hierbei im Rahmen des zumutbaren Aufwands.
  • Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN.
13. Datenschutz
  • Datenschutz: Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung. Ergänzend gilt die ausführliche Datenschutzerklärung, einsehbar unter https://luxfox.at/Datenschutz/
14. Widerrufsrecht (FAGG)
Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des AN oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Wünscht der Kunde jedoch den Beginn der Vertragserfüllung (z. B. Materialbestellung, Planungsbeginn) vor Ablauf dieser 14-tägigen Rücktrittsfrist, muss er dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall besteht bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Frist kein Rücktrittsrecht mehr.
15. Schlussbestimmungen
  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (AGB)
Stand: Februar 2026
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für den Verkauf von Smart-Home- und Beleuchtungskomponenten sowie die damit verbundene Montage und Konfiguration (auch Programmierung genannt) durch den Auftragnehmer (nachfolgend AN). Die Montage und der Anschluss der Komponenten erfolgen im Rahmen der Nebenrechte des Handelsgewerbes (§ 32 GewO) als Elektrofachkraft. Angebote des AN sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
2. Zahlungsbedingungen & Materialbeschaffung
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig (Zahlungseingang auf dem Konto des AN).
  • Der AN behält sich das Recht vor, Materialbestellungen erst nach vollständigem Zahlungseingang der Materialkosten (Vorauskasse) zu tätigen. Lieferfristen verschieben sich entsprechend bei verspätetem Zahlungseingang.
  • Ungeachtet eines etwaigen vorzeitigen Ausführungsbeginns gemäß FAGG erfolgt die verbindliche Materialbestellung durch den AN ausnahmslos erst nach vollständigem Zahlungseingang der Materialkosten auf dem Konto des AN. Hierdurch bedingte Verschiebungen der Liefertermine gehen zu Lasten des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden & Infrastruktur
  • Vorbereitungen: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle geforderten Vorbereitungen (z. B. Verlegung spezifischer Kabel/Leitungen) durch einen vom Kunden beauftragten, konzessionierten Elektroinstallationsbetrieb fachgerecht abgeschlossen sind.
  • Haftung bei Verzug: Bei Nichterfüllung dieser Vorbereitungen haftet der AN nicht für daraus resultierende Verzögerungen im Baufortschritt. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Voraussetzungen auf eigene Kosten unverzüglich herzustellen.
  • Prüfpflicht: Der Kunde hat zu prüfen, ob die vom AN erstellten Ausführungspläne und die Angebotslegung seinen Anforderungen und Wünschen entsprechen. Spätere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
4. Elektrotechnische Ausführung und Abnahme (Prüfbefund)
  • Schnittstelle zur Gesamtanlage: Die Leistungen des AN erfolgen als Elektrofachkraft und umfassen die Montage sowie den Anschluss der Komponenten ausschließlich an die bauseits vorbereiteten Auslässen außerhalb des Hauptstromverteilers. Der AN weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Änderung oder Erweiterung an einer elektrischen Anlage gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften (insbes. ÖVE/ÖNORM E 8101) einer messtechnischen Überprüfung und Dokumentation bedarf.
  • Verantwortung des Kunden: Da der AN keine Arbeiten an der Niederspannungshauptverteilung vornimmt und die Gesamtanlage nicht errichtet hat, obliegt die Durchführung der verpflichtenden Schlussprüfung (Erstellung eines Prüfbefundes/Anlagenbuches) dem vom Kunden beauftragten, konzessionierten Elektrofachbetrieb.
  • Inbetriebnahme-Voraussetzung: Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die finale Aufschaltung im Verteiler und die elektrotechnische Gesamtabnahme durch seinen Elektriker erfolgt, bevor die Anlage dauerhaft in Betrieb genommen wird.
  • Haftungsausschluss: Der AN übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften elektrotechnischen Endprüfung durch Dritte resultieren.
 
5. Inbetriebnahme & Technische Voraussetzungen
  • Schnittstellen: Zur Inbetriebnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass der Hauptstromverteiler und die Netzwerktechnik so weit vorbereitet sind, dass die Komponenten des AN betrieben werden können.
  • Konnektivität: Eine stabile Internetanbindung ist vom Kunden auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der AN haftet nicht für Funktionsstörungen, die durch mangelhafte Netzwerk- oder Internetverfügbarkeit entstehen.
6. Leistungsumfang: Grundkonfiguration vs. Sonderlogik
  • Grundkonfiguration: Sofern eine Grundkonfiguration beauftragt, wird nach Loxone-Standard eine Grundkonfiguration erstellt welche die Standardfunktionen zur Betriebsbereitschaft umfasst. Spezielle Sonderlogiken oder individuelle Konfigurationswünsche sind nicht enthalten.
  • Zusatzaufwand: Sonderwünsche werden nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand laut dem aktuell gültigen Stundensatz des AN gesondert in Rechnung gestellt.
7. Abnahme, Optimierung & Fernzugriff
  • Abnahme: Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Inbetriebnahme. Eine Ingebrauchnahme der Anlage gilt als Abnahme.
  • Optimierungphase: Nach Abnahme erfolgt, soforn nicht anders schriftlich vereinbart, eine 14-tägige Phase für geringfügige Parameter-Anpassungen (z. B. Zeitwerte) via Fernzugriff.
  • Fernzugriff: Diese Serviceleistung setzt einen vom Kunden gewährten Fernzugriff sowie eine funktionierende Internetverbindung voraus.
  • Vor-Ort-Service: Ist ein Vor-Ort-Einsatz für Anpassungen gewünscht oder aufgrund fehlender Konnektivität nötig, werden Anfahrtspauschale und Arbeitszeit gesondert verrechnet.
8. Haftungsausschluss & Drittgeräte
  • Haftungsbeschränkung: Der AN haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Drittgeräte: Für Schäden, erhöhten Verschleiß oder verkürzte Wartungsintervalle an Fremdsystemen (z. B. Heizung, Klima, PV), die durch die Ansteuerung entstehen, ist die Haftung des AN ausgeschlossen. Der Kunde prüft die Zulässigkeit der Ansteuerung vorab beim jeweiligen Gerätehersteller.
  • Software-Updates: Der AN haftet nicht für Funktionsstörungen, Inkompatibilitäten oder Logikfehler, die durch Software-, Firmware- oder App-Updates entstehen, unabhängig davon, ob diese vom Kunden manuell angestoßen wurden oder automatisch durch das System erfolgten. Die Behebung solcher Fehler ist kostenpflichtig und nicht Teil der Gewährleistung.
9. Geistiges Eigentum & System-Übergabe
  • Urheberrecht: Sämtliche vom AN erstellten Sonderlösungen (Programmierungen, Logiken, Visualisierungen und Planungsunterlagen) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers (AN). Dem Kunden wird ein nicht exklusives Nutzungsrecht ausschließlich für das im Vertrag genannte Objekt eingeräumt.
  • System-Übergabe-Paket: Die Herausgabe der bearbeitbaren Projektdaten und des Admin-Kennworts erfolgt nur gegen Beauftragung des „System-Übergabe-Pakets“. Die Kosten hierfür betragen 6 % der Netto-Gesamtauftragssumme, jedoch mindestens € 350 und maximal € 2450 zzgl. USt. Dieses Paket gilt den Aufwand für die technische Dokumentation des Ist-Standes zum Zeitpunkt der Übergabe, die Archivierung sowie die Bereitstellung der Daten ab.
  • Support-Ende: Mit Übergabe der Admin-Daten endet jeglicher Anspruch auf kostenlosen Support der die Loxone Config betrifft. Zukünftige Fehlerbehebungen werden, aufgrund des notwendigen Prüfaufwands durch mögliche Fremdeingriffe, gesondert nach Aufwand verrechnet.
  • Haftungs- und Gewährleistungsschnitt: Mit der Übergabe der Administrator-Zugangsdaten bzw. der bearbeitbaren Projektdaten erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung des AN für die Funktionsfähigkeit der Software-Konfiguration sowie für daraus resultierende Schäden an der Hardware oder Drittsystemen. Dies begründet sich durch die ab diesem Zeitpunkt für den AN nicht mehr kontrollierbaren Eingriffsmöglichkeiten durch den Kunden oder Dritte.
  • Betriebseinstellung: Im Falle einer dauerhaften Betriebseinstellung des AN werden die projektspezifischen Zugangsdaten dem Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Vervielfältigung & Weitergabe: Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Programmierlogiken an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AN untersagt.
12. Service-Abonnement (Wartung & Support)
  • Vertragsgegenstand: Der AN bietet optionale Service-Abonnements an. Der spezifische Leistungsumfang (z.B. Stundenkontingente, priorisierter Support, regelmäßige Backups) ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Angebot.
  • Laufzeit & Kündigung: Das Abo wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nicht verbrauchte Stundenkontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Abrechnung: Die Abo-Gebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten. Leistungen, die über das vereinbarte Kontingent hinausgehen, werden zum jeweils gültigen Stundensatz des AN verrechnet.
 
12. Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt &
  • Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantiezusagen der Hersteller werden an den Kunden weitergegeben. In diesen Fällen erfolgt die Abwicklung der Garantieansprüche primär direkt mit dem jeweiligen Hersteller; der AN unterstützt hierbei im Rahmen des zumutbaren Aufwands.
  • Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN.
13. Datenschutz
  • Datenschutz: Der AN verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung. Ergänzend gilt die ausführliche Datenschutzerklärung, einsehbar unter https://luxfox.at/Datenschutz/
14. Widerrufsrecht (FAGG)
Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des KSchG und wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des AN oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Wünscht der Kunde jedoch den Beginn der Vertragserfüllung (z. B. Materialbestellung, Planungsbeginn) vor Ablauf dieser 14-tägigen Rücktrittsfrist, muss er dies ausdrücklich verlangen. In diesem Fall besteht bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Frist kein Rücktrittsrecht mehr.
15. Schlussbestimmungen
  • Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

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